Häufige Fragen
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
- Kann ich die Bücher für meine Tochter oder meinen Sohn auch selbst kaufen?
- Kann ich eine Befreiung von der Zahlung der Leihgebühr beantragen?
- Kann ich eine Ermäßigung beantragen?
- Wie starte ich die Ausleihe?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an Herrn Mzyk, lernmittelleihe@ebs-hannover.de
Kann ich die Bücher für meine Tochter oder meinen Sohn auch selbst kaufen?
Natürlich können Sie die Bücher auch selbst kaufen und müssen an der Schulbuchausleihe nicht teilnehmen.
Kann ich eine Befreiung von der Zahlung der Leihgebühr beantragen?
Ja. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach dem Sozialgesetzbuch (Zweites, Achtes oder Zwölftes Buch) sind von der Zahlung des Entgeltes für die Ausleihe befreit. Grundvoraussetzung für die Befreiung ist das fristgerechte Beifügen des entsprechenden Leistungsbescheides.
Beachten Sie bitte, dass der BuT-Bescheid der Stadt Hannover nicht ausreichend ist!
Kann ich eine Ermäßigung beantragen?
Ja. Wenn Sie zur Zeit mindestens drei schulpflichtige Kinder haben, erhalten Sie 20% Ermäßigung und müssen eine Leihgebühr von nur 48,- überweisen. Für Kinder, die nicht unsere Schule besuchen, reichen Sie bitte fristgerecht die entsprechenden Schulbescheinigungen ein.
Klicken Sie in der Navigationsleiste auf Leihe und wählen Sie den Jahrgang aus, den Ihr Kind im nächsten Schuljahr belegen wird. Danach füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und klicken auf Absenden.